Donnerstag, 12. April 2012

DENKVERBOTE - unbequeme Wahrheiten sind in unserem Land nicht erwünscht

Wenn ein älterer, weiser Mann sich kritisch zum Thema Kriegstreiberei äußert, dann muss er mit allen Mitteln mundtod gemacht werden. Denn niemand darf wissen, dass sich die deutsche Wirtschaft schon seit Jahr und Tag an Kriegen bereichert. Wo geschossen wird, werden mit Sicherheit auch deutsche Waffen zum Einsatz kommen.
Das heißt, wahrscheinlich wissen es die meisten, nur interessiert es leider die wenigsten.
Überhäuft mit eigenen Problemen, Zukunftsängsten und irrgeleitet durch propagierender Presse wird heutzutage alles getan, diese und andere "Schweinereien" unter dem Deckmantel des 'good old germany' zu verschleiern.

Es wird Zeit, die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen auch zu dieser heranzuziehen. Ihnen den Garaus zu machen und ihnen das zukommen zu lassen, was sie verdienen: erst Strafe, dann Nichtachtung!

Warum gelten für unterschiedliche Staaten und Länder unterschiedliche Rechte?

Der Atomwaffensperrvertrag regelt genau, welche Staaten offiziell Atomwaffen haben dürfen.
Zu ihnen gehören: die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China. 

Aber warum darf der eine, was dem anderen verboten ist?

"Kritiker bemängeln, der Atomwaffensperrvertrag schreibe eine Ungleichheit zwischen den offiziellen Atommächten und den kernwaffenfreien Staaten fest: Während Letzteren der Besitz dieser Waffen verboten ist, würden die Atommächte keine Bestrebungen machen, ihre Abrüstungsverpflichtung umzusetzen. Verstärkt werde diese Ungleichheit dadurch, dass die im Vertrag festgelegten Atomwaffenstaaten zugleich die ständigen Mitglieder im UNO-Sicherheitsrat sind, die dort ein Vetorecht haben und völkerrechtliche Versuche, sie zur Abrüstung zu bewegen, blockieren können. Es wird in Frage gestellt, ob die Atommächte, die alle schon Angriffskriege geführt haben, die moralische Berechtigung haben, anderen Staaten Vorschriften über ihre Bewaffnung zu machen.Auch wird kritisiert, dass der Vertrag die Ausbreitung von Atomwaffen nicht umfassend begrenzen konnte. Seit geraumer Zeit wird angenommen, dass Israel – vermutlich bereits seit 1967 – über Kernwaffen verfügt, wenngleich dies von israelischer Seite weder bestätigt noch dementiert wird. Indien und Pakistan haben offiziell bestätigt, solche Waffen zu besitzen, und haben sie getestet; Nordkorea hat 2006 und 2009 vermutlich Atombomben getestet, auch wenn diese Tests nicht einwandfrei funktioniert haben. Auch Südafrika hat während der Apartheid ein Kernwaffenprogramm verfolgt, dieses Anfang der 1990er aber freiwillig aufgedeckt und beendet. Südafrika gilt daher als Musterbeispiel, wie UN-Embargos von Staaten unterlaufen werden können. Derzeit werden dem Iran von manchen – darunter von Seiten der USA und der EU – Bestrebungen vorgeworfen, Atomwaffen zu entwickeln.
  • Viele Kritiker werfen den offiziellen Atommächten vor, ihrer Verpflichtung zur Abrüstung nach Artikel VI nicht nachzukommen. Einige Atommächte modernisieren ihre Arsenale und entwickeln neue Waffen und Trägersysteme, statt abzurüsten. So forschten z. B. die USA unter George W. Bush an kleineren, zielgenaueren Kernwaffen, sogenannten Mini-Nukes und Bunkerbrechern, die tatsächlich eingesetzt hätten werden können und so die Grenze zwischen konventionellen und nuklearen Waffen hätten verschwimmen lassen. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen fordern die vollständige Abrüstung aller Atomwaffen durch eine Nuklearwaffenkonvention.
  • Manche Beobachter sehen in der Nuklearen Teilhabe, in deren Rahmen Atomwaffen der USA in europäischen NATO-Ländern, einschließlich Deutschland, stationiert sind, einen Verstoß gegen das Verbot des Vertrages, diese Waffen an Nichtatomwaffenstaaten weiterzugeben.
  • Jeder Mitgliedstaat hat das Recht zur zivilen Nutzung (laut Vertragstext: „peaceful use“ – „friedliche Nutzung“) der Kernenergie. Im Konflikt um das iranische Atomprogramm wolle der Iran dieses Recht verteidigen und wehrt sich gegen die Forderung, die Urananreicherung einzustellen. Im Artikel III des Vertrags verpflichtet sich jeder Nichtkernwaffenstaat zu Sicherungsmaßnahmen für spaltbares Material und für Ausgangsmaterial zur Herstellung von spaltbarem Material, die Herstellung an sich ist zu zivilen Zwecken nicht verboten.
  • Jede „Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten“ (Artikel X), Sanktionsinstrumente sind nicht Vertragsbestandteil. Nordkorea machte von diesem Artikel Gebrauch und kündigte den Vertrag mit Brief vom 10. Januar 2003 an den UN-Sicherheitsrat. Kritiker werfen Nordkorea vor, sich nicht an die Provisionen aus Artikel X gehalten zu haben, welcher vorsieht, dass der austretende Staat seine Kündigung nicht nur dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, sondern auch allen anderen Staaten mitteilen muss. Dies tat Nordkorea nicht; daraus ist für Kritiker nun völkerrechtlich unklar, ob das Land noch stets Vertragsmitglied ist oder nicht.
  • Anhand der Beispiele Irans und Nordkoreas wird deutlich, dass der Atomwaffensperrvertrag über keine eigenen Sanktionsinstrumente verfügt, um gegen Vertragsbruch oder Kündigung vorgehen zu können. Es besteht einzig die Möglichkeit, dass die IAEO einen Vertragsbruch feststellt und gemäß Artikel XII.7.B ihres Statuts den entsprechenden Fall an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überweist. Dies hat sie im Falle Irans im Jahr 2006 vollzogen. Im Falle Nordkoreas wurde der Sicherheitsrat eigenständig tätig.
  • Es wird spekuliert, Verstöße gegen das Verbot der Weitergabe von Kernwaffentechnologie seien nicht aufgedeckt worden. Hierbei ist insbesondere ein Fall bekannt geworden: Abdul Qadir Khan, der Vater der pakistanischen Atombombe, hat zugegeben, er habe geheime Informationen über den Bau von Atombomben, an die er während seiner Beschäftigung in einem Urananreicherungsunternehmen in den Niederlanden gelangte, an Pakistan weitergegeben und später auch an den Iran verkauft. Zumindest die pakistanische Regierung hat dies bestätigt. Demnach hätte sich der Unterzeichnerstaat Iran eines Verstoßes gegen den Atomwaffensperrvertrag schuldig gemacht."(Quelle:ihttp://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffensperrvertrag)
Es sieht ganz so aus, als definiere man Demokratie weltweit als etwas, das nur solange gilt, wie es der herrschenden und veröffentlichen Meinung folgt. Es ist wie bei allen Dingen auf unserer Welt: Was nicht sein darf, existiert auch nicht, und es wird auch in den sogenannten "anerkannten Medien" nicht objektiv und aufklärerisch darüber geschrieben!

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